Bildungsscheck Brandenburg

Nutzen Sie zur Finanzierung Ihrer Qualifizierung den Bildungsscheck!
Was ist der Bildungsscheck?
Der Bildungsscheck soll Beschäftigte dabei unterstützen, ihre
Berufs- und Lebensperspektive durch lebensbegleitendes Lernen zu
verbessern.
Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre
berufliche Weiterbildung – individuell und unabhängig von Ihrem
derzeitigen Arbeitsplatz und Arbeitgeber. Der Bildungsscheck bietet
einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr.
Was bringt Ihnen ein Bildungsscheck?
Ein Bildungsscheck bringt Ihnen Vorteile im Beruf. Sie können Ihre eigenen Qualifikationen passgenau weiter entwickeln - mittel- und langfristig. Berufliche Weiterbildung unterstützt Ihre Karriereplanung und die Gestaltung Ihres Berufs- und Lebenswegs. Berufliche Weiterbildung erhält und verbessert Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Der Bildungsscheck hilft Ihnen bei einer beruflichen Neuorientierung.
Wer kann einen Bildungsscheck beantragen?
Einen Bildungsscheck können (fast) alle Beschäftigten bekommen
Einen Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg bekommen, die im
laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen
haben.
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind Sie, wenn Sie als
Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin Pflichtbeiträge zu Kranken-,
Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (Ausnahme: Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi)
- Auszubildende und Studierende,
- Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III erhalten (Ausnahme: Personen, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten, sog. "Aufstocker")
Wie bekommen Sie einen Bildungsscheck?
Ein Bildungsscheck kann ganz einfach beantragt werden. Bitte beachten Sie: ERST bei der LASA Brandenburg GmbH beraten lassen, DANN zur Weiterbildung anmelden!
SCHRITT 1 - Beratungsstellen kontaktieren
Kontaktieren Sie eine der Beratungsstellen per E-Mail
bildungsscheck@lasa-brandenburg.de oder rufen Sie an:
Die Bildungsscheck-Telefonnummer – 0331 6002-333 –
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LASA GmbH Brandenburg GmbH
beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Auf
Wunsch wird Ihnen ein persönlicher Beratungstermin in einer der
aufgeführten Beratungsstellen organisiert.
Die Bildungsscheck-Hotline erreichen Sie:
Montag – Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 8-14 Uhr
am 2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr
SCHRITT 2 – Kursangebot wählen
Bei persönlicher Beratung wählen Sie gemeinsam mit dem
Weiterbildungsberater oder der Weiterbildungsberaterin das passende
Kursangebot aus. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem Land
Brandenburg sehr wichtig. Deswegen haben Sie bei telefonischer
Beratung die Wahl:
Entweder wird Ihnen zunächst ein "Weiterbildungspaket" zugeschickt:
Dieses beinhaltet alle für die Beantragung des Bildungsschecks
notwendigen Unterlagen, inkl. einer Einwilligungserklärung zur
Datenverarbeitung. Letztere schicken Sie bitte – zusammen mit den
übrigen
notwendigen Unterlagen – unterschrieben zurück. Anschließend
erfolgt die telefonische Beratung. Ihr ausgefüllter und gültiger
Bildungsscheck wird Ihnen nach dem Beratungsgespräch zugeschickt.
Oder Sie entscheiden sich für die sofortige Beratung. Sie bekommen
das "Weiterbildungspaket" zugeschickt, inkl. eines Bildungsschecks,
den Sie noch ausfüllen müssen, und einer Einwilligungserklärung zur
Datenverarbeitung. Auf diesem Bildungsscheck sind nur die von Ihnen
gemeinsam mit der Beratungsstelle ausgewählten
Weiterbildungsanbieter aufgeführt. Die Einwilligungserklärung zur
Datenverarbeitung schicken Sie bitte zusammen mit den übrigen
notwendigen Unterlagen unterschrieben zurück. Ihr Bildungsscheck
wird nun "freigeschaltet".
Ihr Bildungsscheck ist ein halbes Jahr ab Datum der Freischaltung
gültig. In diesem Zeitraum muss der Kurs beginnen, für den Sie sich
entschieden haben und für den Sie Ihren Bildungsscheck einsetzen
möchten.
SCHRITT 3 – Kurs besuchen
Ihren vollständig ausgefüllten Bildungsscheck legen Sie bei
Kursbeginn bei einem der auf dem Bildungsscheck benannten
Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl vor. Dieser überprüft, ob Ihr
Bildungsscheck gültig ist. Hierfür weisen Sie sich bitte dem
Bildungsträger gegenüber durch einen gültigen Personalausweis oder
Reisepass aus. Sie weisen nach, dass Sie Ihren Eigenanteil bezahlt
haben.
Ihrem Kursbesuch steht nun nichts mehr im Weg.
Was wird gefördert?
Ein Bildungsscheck ist vielseitig einsetzbar
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen
beruflichen Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung und
individuellen Berufswegeplanung. Sie bestimmen selbst, ob und wann
Sie sich beruflich weiterbilden – unabhängig von Ihrem Betrieb.
Wenn Ihr Betrieb für Sie eine berufliche Weiterbildung in Betracht
zieht und dafür eine Förderung haben möchte, kann er sich ebenfalls
an die LASA GmbH Brandenburg wenden. Für diese Fälle gibt es nicht
den Bildungsscheck, wohl aber andere Fördermöglichkeiten speziell
für Unternehmen.
Gefördert wird ein Zuschuss zu Kursgebühren. Bitte beachten Sie:
Prüfungsentgelte, Kosten für Verpflegung, Unterbringung,
Kursmaterialien oder ähnliches können nicht gefördert werden,
sondern ausschließlich Teilnahmegebühren. Eine berufliche
Weiterbildung kann z.B. eine spezielle Software-Schulung umfassen
(Auto-CAD für Ingenieure), branchenspezifisches Spezialwissen (Bsp:
CNC-Zusatzqualifikationen, Sprachkenntnisse Wirtschaftsenglisch)
oder sogenannte Soft-Skill-Schulungen (Rhetorik,
Mitarbeiterführung). Im Beratungsgespräch mit dem
Weiterbildungspersonal der LASA Brandenburg GmbH wird Ihr
beruflicher Qualifizierungsbedarf abgeklärt:
Was sind Ihre persönlichen Voraussetzungen – z.B. anhand der Fragen:
Was können Sie, welche Schul- oder Berufsabschlüsse bzw. welche
Berufserfahrung bringen Sie mit und wo liegen Ihre Stärken bzw.
Schwächen?
Welche Ziele wollen Sie mit der geplanten Weiterbildung erreichen –
möchten Sie Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten auf den neuesten Stand
bringen, vielleicht sogar um beruflich aufzusteigen? Möchten Sie
sich weiterqualifizieren z.B. durch ein berufsbegleitendes Studium?
Oder bereiten Sie, z.B. nach einer Elternzeit, Ihre Rückkehr an
Ihren Arbeitsplatz?
Welche Möglichkeiten haben Sie? In der Weiterbildungsberatung
bekommen Sie ausführliche Informationen über
Weiterbildungsmöglichkeiten und Hinweise, was Sie bei der Auswahl
Ihrer Weiterbildung beachten sollten.
Gemeinsam mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin wählen Sie
inhaltlich und / oder regional (z.B. auf dem Arbeitsweg gelegen)
passende Weiterbildungskurse aus. Die Anbieter dieser Kurse werden
auf dem Bildungsscheck vermerkt. Sie können entscheiden, bei welchem
dieser Anbieter Sie Ihren Bildungsscheck einlösen.
Was wird nicht gefördert?
Ein Bildungsscheck ist für vieles, aber nicht für alles
einsetzbar
Generell gilt: Kursentgelte im Sinne des Bildungsschecks sind nur
die reinen Teilnahmegebühren. Fahrtkosten. Kosten für Unterkunft und
Verpflegung oder gesondert ausgewiesene teilnehmerbezogene Kosten
für Lehr- und Lernmittel sind nicht förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass folgende Weiterbildungsangebote nicht im
Rahmen des Bildungsschecks förderfähig sind:
Angebote, zur Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung,
Angebote der sportlichen oder künstlerischen Betätigung,
arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, wie z.B.
Maschinenbedienerschulungen und Trainings zum Verkauf spezifischer
Produkte,
Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener
Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind,
Kurse zum Erwerb von Fahrerlaubnissen,
Kurse, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber
zu übernehmen sind. Nicht förderfähig sind darüber hinaus generell
Qualifizierungsmaßnahmen:
die als Einzelunterricht durchgeführt werden,
zur Regelung der Betriebsnachfolge,
für berufsabschlussbezogene Qualifikationen, die nach dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähig sind.
Ihre Teilnahme an dem ausgewählten Kurs ist nicht förderfähig, wenn
Sie hierfür eine anderweitige Förderung aus Landes- oder
Bundesmitteln oder im Rahmen europäischer Förderprogramme (z.B.
Grundtvig) erhalten.
Die mit dem Bildungsscheck geförderte berufliche Weiterbildung kann,
sofern es sich um anerkannte Bildungsurlaubsseminare handelt, im
Rahmen einer Bildungsfreistellung nach dem Brandenburgischen
Weiterbildungsgesetz in Anspruch genommen werden: Zehn Tage
innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für die berufliche
Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme
während der Arbeitszeit möglich, der Lohn wird währenddessen
weitergezahlt. Das MBJS veröffentlicht regelmäßig das
Gesamtverzeichnis anerkannter Veranstaltungen zur
Bildungsfreistellung im Land Brandenburg.
Welche Höhe hat der Zuschuss in Form des Bildungsschecks?
Sie bekommen einen Zuschuss von maximal 500 € pro Bildungsscheck.
Voraussetzung ist, dass Sie einen Teil der Kursgebühren selber
tragen.
Der Bildungsscheck fördert die individuelle berufliche Weiterbildung
wie folgt:
Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von
mindestens 10 % für:
Beschäftigte in Elternzeit
Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms "Kommunalkombi"
Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB
II erhalten.
Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von
mindestens 30 % für alle anderen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.
Dass Sie Ihre Eigenbeteiligung gezahlt haben, weisen Sie bitte beim
Bildungsträger vor Kursbeginn nach.
Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt
werden.
Wer berät mich?
Beratung zum Bildungsscheck bekommen Sie unkompliziert und
schnell
Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich an das
Team Bildungsscheck bei der LASA Brandenburg GmbH.
Schreiben Sie eine E-Mail an
bildungsscheck@lasa-brandenburg.de oder rufen Sie an:
Telefon: 0331 6002-333.
Die Bildungsscheck-Hotline erreichen Sie:
Montag – Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 8-14 Uhr
am 2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen folgende
Beratungsstellen zur Verfügung:
LASA Brandenburg GmbH
Team Bildungsscheck
Wetzlarer Straße 54
14482 Potsdam
Sprechzeiten: Montag – Donnerstag von 8-18 Uhr
Freitag von 8-14 Uhr
am 2. Sonnabend im Monat von 11-15 Uhr
Regionalbüro Ost-Brandenburg / Frankfurt (Oder)
LASA Brandenburg GmbH
Im Technologiepark 1
15236 Frankfurt (Oder)
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat 14-18 Uhr
Regionalbüro Mitte-Brandenburg (Schönefeld)
LASA Brandenburg GmbH
Mittelstraße 7
12529 Schönefeld
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat 14-18 Uhr
Regionalbüro Nordwest-Brandenburg (Neuruppin)
LASA Brandenburg GmbH
Alt Ruppiner Allee 40
16816 Neuruppin
Sprechzeiten: jeden 2. Dienstag im Monat 14-18 Uhr
Regionalbüro Nordost-Brandenburg (Eberswalde)
LASA Brandenburg GmbH
Alfred-Nobel-Straße 1
16225 Eberswalde
Sprechzeiten: jeden 3. Dienstag im Monat 14-18 Uhr
Regionalbüro Süd-Brandenburg (Cottbus)
LASA Brandenburg GmbH
Am Turm 14
03046 Cottbus
Sprechzeiten: jeden 4. Dienstag im Monat 14-18 Uhr
Weitere Informationen unter:
www.bildungsscheck.brandenburg.de
www.lasa-brandenburg.de
