Betriebswirtschaftliche Bildungs- und Beratungsgesellschaft
für mittelständische Unternehmen mbH
Leipzig --- Berlin --- Fürstenwalde

Förderung beruflicher Bildung

Die berufliche Bildung – insbesondere die berufliche Fortbildung – wird gegenwärtig finanziell gut gefördert.
Hierfür wurde eine Vielzahl rechtlicher Regelungen erlassen, die zwischenzeitlich verändert oder durch neue Vorschriften ersetzt wurden.
Da die einzelnen Bestimmungen für die finanziellen Hilfen unterschiedliche Bedingungen beinhalten, ist es sehr mühsam, die günstigste Art der Förderung herauszufinden.
Erschwerend kommt hinzu, dass die verschiedensten Beratungsstellen oftmals nur Auskünfte zu einer Fördervorschrift geben. Das war für die BmU-GmbH Anlass, sich einen Überblick über die Förderungsmöglichkeiten zu verschaffen, der sicher nicht vollständig ist und der fortlaufend die eintretenden Veränderungen berücksichtigt.
 
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich zuerst einen Überblick über die mögliche finanzielle Förderung und die hierfür geltenden Bedingungen zu verschaffen, bevor Sie einen Förderantrag stellen und sich hierbei von einer Beratungsstelle im Detail informieren lassen.
 
Unsere Erfahrungen besagen, dass man durch kluge Wahl einer günstigen Förderung viel Geld sparen kann. Dies gilt sowohl für den Unternehmer, der Qualifizierungsmaßnahmen für seine Mitarbeiter vorsieht, als auch für die Arbeitnehmer, Arbeitssuchenden, Wiedereinsteiger, die bei ihrer Qualifizierung auf die finanzielle Förderung angewiesen sind.
 
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, Ihnen mit einer kostenlosen Beratung zu helfen, sich einen Überblick zu verschaffen.
 
Die nachstehende Liste von Fördermaßnahmen, die ganz sicher nicht vollständig ist, soll Ihnen die Vielfalt der finanziellen Unterstützung aufzeigen. Alle beruhen auf mehr oder weniger ausführlichen rechtlichen Regelungen über die Bedingungen, an die die finanzielle Hilfe geknüpft ist. Diese Bedingungen schließen sich häufig gegenseitig aus, so dass man schrittweise die zutreffende Förderung ermitteln muss.
 

Häufig genutzte Fördermaßnahmen (Auswahl)

Förderung der Weiterbildung von Arbeitssuchenden durch Bildungsgutschein
Bundesweite Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern durch Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie in Höhe von 500 Euro/ Jahr, die ab 01.01.2010 an Stelle des bisherigen Prämiengutscheins in Höhe von 154 Euro tritt.

  • Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern im Land Brandenburg durch maximal 2 Bildungsschecks in Höhe von jeweils 500 Euro/ Jahr.
  • Förderung durch Bildungsgutschein im Rahmen des Programms Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer im Unternehmen (WeGeBAU)
  • Förderung durch Bildungsgutschein durch Erweiterung des Programms WeGeBAU für qualifizierte Arbeitsnehmer
  • Förderung der beruflichen Fortbildung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
  • Förderung der Qualifizierung bei Kurzarbeit aus ESF-Mitteln (gilt nicht für Förderung nach dem Programm WeGeBAU mittels Bildungsgutschein)
  • Förderung von Schulungs- und Informationsveranstaltungen sowie Workshops

Anmerkung: Nicht aufgeführt sind die Maßnahmen zur Qualifizierung von Existenzgründern.