Förderung beruflicher Bildung
Die berufliche Bildung – insbesondere die berufliche Fortbildung
– wird gegenwärtig finanziell gut gefördert.
Hierfür wurde eine Vielzahl rechtlicher Regelungen erlassen, die
zwischenzeitlich verändert oder durch neue Vorschriften ersetzt
wurden.
Da die einzelnen Bestimmungen für die finanziellen Hilfen
unterschiedliche Bedingungen beinhalten, ist es sehr mühsam, die
günstigste Art der Förderung herauszufinden.
Erschwerend kommt hinzu, dass die verschiedensten Beratungsstellen
oftmals nur Auskünfte zu einer Fördervorschrift geben. Das war für
die BmU-GmbH Anlass, sich einen Überblick über die
Förderungsmöglichkeiten zu verschaffen, der sicher nicht vollständig
ist und der fortlaufend die eintretenden Veränderungen
berücksichtigt.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich zuerst einen Überblick über die
mögliche finanzielle Förderung und die hierfür geltenden Bedingungen
zu verschaffen, bevor Sie einen Förderantrag stellen und sich
hierbei von einer Beratungsstelle im Detail informieren lassen.
Unsere Erfahrungen besagen, dass man durch kluge Wahl einer
günstigen Förderung viel Geld sparen kann. Dies gilt sowohl für den
Unternehmer, der Qualifizierungsmaßnahmen für seine Mitarbeiter
vorsieht, als auch für die Arbeitnehmer, Arbeitssuchenden,
Wiedereinsteiger, die bei ihrer Qualifizierung auf die finanzielle
Förderung angewiesen sind.
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, Ihnen mit einer kostenlosen
Beratung zu helfen, sich einen Überblick zu verschaffen.
Die nachstehende Liste von Fördermaßnahmen, die
ganz sicher nicht vollständig ist, soll Ihnen die Vielfalt der
finanziellen Unterstützung aufzeigen. Alle beruhen auf mehr oder
weniger ausführlichen rechtlichen Regelungen über die Bedingungen,
an die die finanzielle Hilfe geknüpft ist. Diese Bedingungen
schließen sich häufig gegenseitig aus, so dass man schrittweise die
zutreffende Förderung ermitteln muss.
Häufig genutzte Fördermaßnahmen (Auswahl)
Förderung der Weiterbildung von Arbeitssuchenden durch
Bildungsgutschein
Bundesweite Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern durch
Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie in Höhe von 500 Euro/
Jahr, die ab 01.01.2010 an Stelle des bisherigen Prämiengutscheins
in Höhe von 154 Euro tritt.
- Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern im Land Brandenburg durch maximal 2 Bildungsschecks in Höhe von jeweils 500 Euro/ Jahr.
- Förderung durch Bildungsgutschein im Rahmen des Programms Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer im Unternehmen (WeGeBAU)
- Förderung durch Bildungsgutschein durch Erweiterung des Programms WeGeBAU für qualifizierte Arbeitsnehmer
- Förderung der beruflichen Fortbildung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
- Förderung der Qualifizierung bei Kurzarbeit aus ESF-Mitteln (gilt nicht für Förderung nach dem Programm WeGeBAU mittels Bildungsgutschein)
- Förderung von Schulungs- und Informationsveranstaltungen sowie Workshops
Anmerkung: Nicht aufgeführt sind die Maßnahmen zur Qualifizierung
von Existenzgründern.
